Kfz-Mechatroniker / in

Voraussetzungen

Die Auszubildenden können innerhalb des Saarlandes die Berufsschule – unabhängig vom Sitz des Ausbildungsbetriebes – frei wählen. Voraussetzung für die Wahl ist natürlich, dass der entsprechende Ausbildungsberuf angeboten wird.

Berufsbezeichnung

Kraftfahrzeugmechatroniker / Kraftfahrzeugmechatronikerin.

Anerkannt durch die Verordnung vom 9. Juli 2003 (BGBl. I, S. 1359)

Berufsbild

  • Durchführung von Kontrolle und Diagnoseverfahren an Kfz.
  • Fehleranalyse und Fehlerbehebung sowohl in der Kfz-Mechanik als auch in der Kfz-Elektrik.
  • Kontrolle und Einhaltung von Qualitätsparametern, z.B. Abgasmessung.
  • Erstellen, Lesen und Anwenden technischer Unterlagen.

Blockunterricht

Blockunterricht heißt, 1 Woche sind die Auszubildenden in der Schule, dann stehen sie für die beiden nächsten Wochen dem Betrieb zur Verfügung.