Allgemeines
Die Fachoberschule ist eine weiterführende Schule der Klassenstufen 11 und 12 bzw. nur der Klassenstufe 12, die auf der Grundlage einer praktischen und theoretischen Ausbildung zur Fachhochschulreife führt.
Abschluss
- Schriftliche Abschlussprüfung: Deutsch, Englisch, Mathematik, Technologie
- Mündliche Abschlussprüfung: nach Beschluss der Konferenz
- Zeugnis der Fachhochschulreife
Berechtigungen
- Studium sämtlicher Fachrichtungen an allen Fachhochschulen Deutschlands
- Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen Dienstes als Beamtenanwärter
- Besuch einer Höheren Berufsfachschule
- Eintritt in Klasse 11 bzw. 12 des Oberstufengymnasiums
Aufnahmevoraussetzungen
Zweijährige Fachoberschule (Klassenstufen 11 und 12)
- Mittlerer Bildungsabschluss und Praktikanten- stelle für die fachpraktische Ausbildung
- Für die Schüler/-innen des achtjährigen Gymnasiums: Versetzung in die Klasse 10 und Praktikantenstelle für die fachpraktische Ausbildung
Einjährige Fachoberschule (Klassenstufe 12)
Mittlerer Bildungsabschluss und eine dem Berufsfeld Technik zuzuordnende abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijähriges Praktikum oder eine mindestens vierjährige hauptberufliche, dem Berufsfeld Technik zuzuordnende Tätigkeit.
Unterricht
In Klasse 11 besuchen die Schüler/-innen an zwei bzw. drei Tagen die Schule, an den übrigen Tagen absolvieren sie ein Betriebspraktikum. In Klasse 12 findet Vollzeitunterricht statt.
Betriebspraktikum - nur in Klassenstufe 11
Das Betriebspraktikum in Klasse 11 kann in den Bereichen Metall-, Elektro– und Bautechnik absolviert werden und muss mindestens zwei dieser Bereiche abdecken. Die Dauer beträgt insgesamt 46 Wochen (52 Wochen abzüglich 6 Wochen Urlaub). Es wird empfohlen, ein Kernpraktikum mit der Dauer von 36 Wochen in einem der Bereiche zu absolvieren und ein Ergänzungspraktikum mit der Dauer von 10 Wochen in einem anderen Bereich.
Die Schüler/-innen suchen sich eigenständig eine Praktikantenstelle. Ein erfolgreich absolviertes Praktikum ist Voraussetzung für die Versetzung in die Klasse 12. Die praktische Ausbildung kann auch nacheinander in mehreren Betrieben stattfinden. Über das Praktikum ist ein Berichtsheft zu führen, das wöchentlich vom Ausbildungsleiter des Betriebes gegenzuzeichnen ist.
Nach Beendigung des Praktikums stellt jeder Praktikumsbetrieb ein Zeugnis aus.
Förderung
Schüler/-innen der Fachoberschule können nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) gefördert werden.