Oberstufengymnasium Gesundheit und Soziales

Allgemeines

Das Gymnasium an der Dr.-Walter-Bruch-Schule ist ein reines Oberstufengymnasium. An die einjährige Einführungsphase schließt sich die zweijährige Hauptphase an, an deren Ende die landeseinheitliche Abiturprüfung steht.

Am Standort St. Wendel wird das Berufliche Oberstufengymnasium in den Fachrichtungen Gesundheit und Soziales, Wirtschaft bzw. Technik angeboten. Bei der Anmeldung entscheidet sich der Schüler/die Schülerin für einen Schwerpunkt. Ab dem Schuljahr 2018/2019 kann im Verbund mit den Gemeinschaftsschulen St. Wendel und Theley auch die nichtberufsbezogene gymnasiale Oberstufe gewählt werden.

Berufliches Oberstufengymnasium mit der Fachrichtung Gesundheit und Soziales

Das mit dem erfolgreichen Abschluss der Klassenstufe 13 erworbene Abitur der Fachrichtung Wirtschaft bietet grundsätzlich die Möglichkeit alle Studiengänge innerhalb der Europäischen Union, sofern die hochschulinternen Voraussetzungen, wie z.B. der Numerus Clausus erfüllt sind, zu belegen. Es handelt sich demnach um eine anerkannte allgemein­gültige Hochschulreife.

Neben dieser Möglichkeit mit dem erworbenen Abschluss jedes Fach studieren zu können, muss an dieser Stelle dennoch aufgezeigt werden, dass Vorteile bestehen, wenn die Studiengangwahl auf ein Fach fällt, für das an der Schule im Fachbereich Gesundheit und Soziales bereits die Grundlagen vermittelt worden sind.

Gleiches gilt für die Wahl eines Ausbildungsberufes.

Dieser Bildungsgang bietet eine, sich insbesondere an den Fächern Gesundheit, Pädagogik und Psychologie, ausgerichtete Grundbildung an. Diese entspricht in besonderer Weise den Anforderungsprofilen der Ausbildungsberufe und Studiengänge in den Bereichen „Gesundheit und Soziales“, aber auch der allgemeinen Naturwissenschaften.

Das Fach berufliche Informatik vermittelt den Schülern_innen fachbezogene Anwenderkenntnisse, ohne die heutzutage ein erfolgreiches Berufsleben, ebenso wie das wissenschaftliche Arbeiten an Hochschulen nicht mehr vorstellbar ist.

Moderne, praxisorientierte Unterrichtskonzepte ermöglichen in einer angstfreien und wertschätzenden Atmosphäre den benötigten Kompetenzerwerb.

Die Belegung klassischer Studiengänge wie z. B. Medizin, Pharmazie, Ökotrophologie, Biologie, Chemie, Psychologie und Pädagogik aber auch junge neue Studiengänge wie z. B. Public Health, Pflegeökonomie und Gesundheitswissenschaften bieten sich an.

Für die Absolventen_innen der Dr.-Walter-Bruch-Schule besteht die beste Möglichkeit in den gesundheitlichen/sozialen Bereichen akademische Laufbahnen an den Fach- und Hochschulen erfolgreich einzuschlagen, oder aber das qualifizierte Fachwissen als Grundstein für eine Ausbildung im sozialen/gesundheitlichen Bereich sinnvoll zu nutzen.

Abschluss

Mit Bestehen der Abiturprüfung erhält der Schüler/die Schülerin die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die ihn/sie zum Studium in jeder Fachrichtung an einer Universität berechtigt.

Besonderheiten des Beruflichen Oberstufengymnasiums

In das Berufliche Oberstufengymnasium können auch Schüler/-innen eintreten, die bis zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses nur in einer Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind.

Die gymnasiale Oberstufe beginnt mit der Einführungsphase. Mit der Entscheidung für einen Schwerpunkt liegt ein Prüfungsfach (Gesundheit oder Pädagogik/Psychologie, Betriebswirtschaftslehre, Metalltechnik oder Elektrotechnik) fest, das praxisorientiert unterrichtet wird.

Aufnahmevoraussetzungen

Einführungsphase

1. Gymnasiasten des achtjährigen Gymnasiums, die in die Klasse 10 versetzt sind

2. Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule, die einen Übergangsvermerk für die Klasse 11 des Gymnasiums haben

3. Absolventen der Fachoberschule

4.a Absolventen der privaten Erweiterten Realschule mit einem Mittleren Bildungsabschluss und durchgehender zweiter Fremdsprache (ab Klasse 7):

–   Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen mindestens 2,5 (2,75*) und kein Fach unter „ausreichend“

– Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0*) und höchstens eine mangelhafte Note

–    Übergangsvermerk für die Klasse 11 des Gymnasiums

4.b Absolventen der privaten Erweiterten Realschule mit einem Mittlerem Bildungsabschluss und nur einer Fremdsprache:

–  Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache mindestens 2,3 (2,6*) und kein Fach unter „ausreichend“

–  Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0*) und höchstens eine mangelhafte Note

–   Übergangsvermerk für die Klasse 11 des Gymnasiums

*  Ohne Übergangsvermerk, aber mit Gutachten der Klassenkonferenz der abgebenden Schule, dass der Übergang in die Klasse 11 Gymnasium befürwortet wird.

5. Absolventen der Gemeinschaftsschule

–  mit einem Übergangsvermerk in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe bei zwei durchgehend unterrichteten Fremdsprachen

–  mit einem Übergangsvermerk in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe mit einem geeigneten Angebot der neueinsetzenden Fremdsprache, wenn nur eine Fremdsprache durchgehend belegt wurde


6. Absolventen der Handelsschule, der
Sozialpflegeschule, der Gewerbeschule

Neben dem erforderlichen Notendurchschnitt auf dem Abschlusszeugnis muss die erste Fremdsprache ab der Klasse 5 durchgehend unterrichtet worden sein.

 

 Handelsschule:

–  Notendurchschnitt mindestens 2,5 in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre, dabei kein Fach unter „befriedigend“. Notendurchschnitt von mindestens 2,75 in den übrigen Fächern, dabei höchstens eine mangelhafte Note

oder

–   Notendurchschnitt mindestens 2,0 in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre, dabei höchstens ein Fach „ausreichend“, Notendurchschnitt von mindestens 2,75 in den übrigen Fächern, dabei höchstens eine mangelhafte Note

Gleiches gilt für Absolventen/ –innen der Gewerbeschule oder der Sozialpflegeschule, wobei an die Stelle des Faches Wirtschaftslehre jeweils das Fach Technologie/Techn. Mathematik der Gewerbeschule oder das Fach Biologie der Sozialpflegeschule tritt.

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Hauptphase

In die erste Jahrgangsstufe der Hauptphase werden aufgenommen:

Absolventen/-innen der Fachoberschule Sozialwesen, Wirtschaft bzw. Technik, die vor Eintritt in die Fachoberschule an der zum Mittleren Bildungsabschluss führenden Schule in einer 2. Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind (ab Klasse 7), am Unterrichtsangebot der Fachoberschule in dieser zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und hierfür im Zeugnis der Fachhochschulreife mindestens die Note „befriedigend“ erhalten haben.

Der Übergang ist nur in den jeweiligen Schwerpunkt möglich.