Voraussetzungen
Die Auszubildenden können innerhalb des Saarlandes die Berufsschule – unabhängig vom Sitz des Ausbildungsbetriebes – frei wählen. Voraussetzung für die Wahl ist natürlich, dass der entsprechende Ausbildungsberuf angeboten wird.
Berufsbezeichnung
Kraftfahrzeugmechatroniker / Kraftfahrzeugmechatronikerin.
Anerkannt durch die Verordnung vom 9. Juli 2003 (BGBl. I, S. 1359)
Berufsbild
- Durchführung von Kontrolle und Diagnoseverfahren an Kfz.
- Fehleranalyse und Fehlerbehebung sowohl in der Kfz-Mechanik als auch in der Kfz-Elektrik.
- Kontrolle und Einhaltung von Qualitätsparametern, z.B. Abgasmessung.
- Erstellen, Lesen und Anwenden technischer Unterlagen.
Blockunterricht
Blockunterricht heißt, 1 Woche sind die Auszubildenden in der Schule, dann stehen sie für die beiden nächsten Wochen dem Betrieb zur Verfügung.