Allgemeines
Das Gymnasium an der Dr.-Walter-Bruch-Schule ist ein reines Oberstufengymnasium. An die einjährige Einführungsphase schließt sich die zweijährige Hauptphase an, an deren Ende die landeseinheitliche Abiturprüfung steht.
Am Standort St. Wendel wird das Berufliche Oberstufengymnasium in den Fachrichtungen Gesundheit und Soziales, Wirtschaft bzw. Technik angeboten. Bei der Anmeldung entscheidet sich der Schüler/die Schülerin für einen Schwerpunkt. Ab dem Schuljahr 2018/2019 kann im Verbund mit den Gemeinschaftsschulen St. Wendel und Theley auch die nichtberufsbezogene gymnasiale Oberstufe gewählt werden.
Berufliches Oberstufengymnasium mit der Fachrichtung Wirtschaft
Das mit dem erfolgreichen Abschluss der Klassenstufe 13 erworbene Abitur der Fachrichtung Wirtschaft bietet grundsätzlich die Möglichkeit alle Studiengänge innerhalb der Europäischen Union, sofern die hochschulinternen Voraussetzungen, wie z.B. der Numerus Clausus erfüllt sind, zu belegen. Es handelt sich demnach um eine anerkannte allgemeingültige Hochschulreife.
Neben dieser Möglichkeit mit dem erworbenen Abschluss jedes Fach studieren zu können, muss an dieser Stelle dennoch aufgezeigt werden, dass Vorteile bestehen, wenn die Studiengangwahl auf ein Fach fällt, für das an der Schule im Fachbereich Wirtschaft bereits die Grundlagen vermittelt worden sind.
Gleiches gilt für die Wahl eines Ausbildungsberufes.
Im Fachbereich Wirtschaft liegt der Schwerpunkt beim Profilfach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, ergänzt durch die Unterrichtsfächer Volkswirtschaftslehre und berufliche Informatik. Modernste Datenverarbeitung und berufspraktische Anwendungen stellen den Kern in diesem Fachbereich dar. Angstfreies Lernen und ein wertschätzender Umgang miteinander sind für uns eine Selbstverständlichkeit.
Die Unterrichtskonzepte sind so festgelegt, dass die Absolventen_innen gezielt für Ausbildungsgänge in gehobenen Positionen in Wirtschaft und Verwaltung gerüstet sind, oder aber durch die intensive Vorbereitung von Fachlehrern_innen, eine Qualifizierung für entsprechende Studiengänge erfolgt.
Im Zeitalter der Digitalisierung wird den Anforderungen an eine gesteigerte Medienkompetenz im Unterricht hinreichend Rechnung getragen.
Somit vermittelt der Bildungsgang an der Dr.-Walter-Bruch-Schule grundlegende Kompetenzen für alle wirtschaftlichen- und wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildungs- und Studienbereiche.
Die an der Schule bestehenden Verzahnungen mit Kooperationspartnern und der enge Kontakt zu Ausbildungsbetrieben ermöglicht es den Schülern_innen theoretische Unterrichtsinhalte in der Praxis kennenzulernen.
Versicherungswirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht sind nur eine kleine Auswahl an Studienmöglichkeiten.
Neue Studiengänge wie Cybersicherheit, Mediendesign und IT stellen eine moderne, zukunftsweisende Orientierung mit vielen Perspektiven am Arbeitsmarkt für die Schüler_innen dar.
Ferner ist es denkbar nach dem erfolgreichen Abschluss an der Dr.-Walter-Bruch-Schule ein wirtschaftlich orientiertes Auslandsstudium zu beginnen.
Abschluss
Mit Bestehen der Abiturprüfung erhält der Schüler/die Schülerin die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die ihn/sie zum Studium in jeder Fachrichtung an einer Universität berechtigt.
Besonderheiten des Beruflichen Gymnasiums
In das Berufliche Oberstufengymnasium können auch Schüler/-innen eintreten, die bis zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses nur in einer Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind.
Die gymnasiale Oberstufe beginnt mit der Einführungsphase. Mit der Entscheidung für einen Schwerpunkt liegt ein Prüfungsfach (Gesundheit oder Pädagogik/Psychologie, Betriebswirtschaftslehre, Metalltechnik oder Elektrotechnik) fest, das praxisorientiert unterrichtet wird.
Aufnahmevoraussetzungen
Einführungsphase
1. Gymnasiasten des achtjährigen Gymnasiums, die in die Klasse 10 versetzt sind
2. Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule, die einen Übergangsvermerk für die Klasse 11 des Gymnasiums haben
3. Absolventen der Fachoberschule
4.a Absolventen der privaten Erweiterten Realschule mit einem Mittleren Bildungsabschluss und durchgehender zweiter Fremdsprache (ab Klasse 7):
– Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen mindestens 2,5 (2,75*) und kein Fach unter „ausreichend“
– Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0*) und höchstens eine mangelhafte Note
– Übergangsvermerk für die Klasse 11 des Gymnasiums
4.b Absolventen der privaten Erweiterten Realschule mit einem Mittlerem Bildungsabschluss und nur einer Fremdsprache:
– Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache mindestens 2,3 (2,6*) und kein Fach unter „ausreichend“
– Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0*) und höchstens eine mangelhafte Note
– Übergangsvermerk für die Klasse 11 des Gymnasiums
* Ohne Übergangsvermerk, aber mit Gutachten der Klassenkonferenz der abgebenden Schule, dass der Übergang in die Klasse 11 Gymnasium befürwortet wird.
5. Absolventen der Gemeinschaftsschule
– mit einem Übergangsvermerk in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe bei zwei durchgehend unterrichteten Fremdsprachen
– mit einem Übergangsvermerk in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe mit einem geeigneten Angebot der neueinsetzenden Fremdsprache, wenn nur eine Fremdsprache durchgehend belegt wurde
6. Absolventen der Handelsschule, der Sozialpflegeschule, der Gewerbeschule
Neben dem erforderlichen Notendurchschnitt auf dem Abschlusszeugnis muss die erste Fremdsprache ab der Klasse 5 durchgehend unterrichtet worden sein.
Handelsschule:
– Notendurchschnitt mindestens 2,5 in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre, dabei kein Fach unter „befriedigend“. Notendurchschnitt von mindestens 2,75 in den übrigen Fächern, dabei höchstens eine mangelhafte Note
oder
– Notendurchschnitt mindestens 2,0 in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre, dabei höchstens ein Fach „ausreichend“, Notendurchschnitt von mindestens 2,75 in den übrigen Fächern, dabei höchstens eine mangelhafte Note
Gleiches gilt für Absolventen/ –innen der Gewerbeschule oder der Sozialpflegeschule, wobei an die Stelle des Faches Wirtschaftslehre jeweils das Fach Technologie/Techn. Mathematik der Gewerbeschule oder das Fach Biologie der Sozialpflegeschule tritt.
Hauptphase
In die erste Jahrgangsstufe der Hauptphase werden aufgenommen:
Absolventen/-innen der Fachoberschule Sozialwesen, Wirtschaft bzw. Technik, die vor Eintritt in die Fachoberschule an der zum Mittleren Bildungsabschluss führenden Schule in einer 2. Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind (ab Klasse 7), am Unterrichtsangebot der Fachoberschule in dieser zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und hierfür im Zeugnis der Fachhochschulreife mindestens die Note „befriedigend“ erhalten haben.
Der Übergang ist nur in den jeweiligen Schwerpunkt möglich.