Erzieher/in

Ziel der Ausbildung

  • Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen
  • in allen sozialpädagogischen Bereichen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen und Heimen, als Erzieher/in selbständig und eigenverantwortlich tätig zu sein

Ausbildungsdauer

  • vier Jahre mit Vorpraktikum
  • drei Jahre mit besonderer Qualifikation

Aufnahmevoraussetzungen

  1. mittlerer Bildungsabschluss
  2. eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
    oder erfolgreiche Ableistung einer einjährigen beruflichen Vorbereitungsmaßnahme mit begleitetem Vorbereitungskurs
    oder eine mindestens vierjährige, für die Ausbildung förderliche hauptberufliche Tätigkeit
    oder eine von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte schulische oder berufspraktische Qualifizierung
    oder erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum staatlich anerkannten Kinderpfleger / zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin bzw. zum staatlich geprüften Assistenten / zur staatlich geprüften Assistentin für Ernährung und Versorgung mit Schwerpunkt Haushaltsführung und ambulante Betreuung bzw. zum Sozialassistenten /zur Sozialassistentin
  3. gesundheitliche Eignung für den Beruf einer Erzieherin oder eines Erziehers

Die in § 5 der APO-FSP festgeschriebenen Aufnahmevoraussetzungen werden durch das Rundschreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes vom 27.02.2020 wie folgt erweitert:

a) einen mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht sowie eine einschlägige, mindestens sechswöchige, fachkundig angeleitete sozialpädagogische Tätigkeit in den Arbeitsfeldern nach § 2 Absatz 1 der Verordnung – Schul- und Prüfungsordnung – über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschulen für Sozialpädagogik –. Hierbei kann die Kombination aus mittlerem Schulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss in Verbindung mit der mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht ersetzt werden durch eine Hochschul- bzw. Fachhochschulzugangsberechtigung.

b) eine schriftliche Beurteilung der einschlägigen, mindestens sechswöchigen, fachkundig angeleiteten sozialpädagogische Tätigkeit nach Buchstabe a), aus der hervorgeht, ob die Person zur Aufnahme in die fachtheoretische Ausbildung an einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – „geeignet“ oder „nicht geeignet“- ist.
(Vordruck siehe Homepage SBBZ)

Verlauf der Ausbildung

  1. Berufliche Vorbereitungsmaßnahme:
  • einjährig, in dualisierter Form
  • dient der Berufsfindung und Feststellung der persönlichen Eignung
  • entfällt für Bewerber mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung
    oder sonstiger anerkennungsfähiger beruflicher Qualifikation

 

  1. Fachtheoretische Ausbildung an der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher:
  • zweijährig
  • mit integriertem 12-wöchigen sozialpädagogischen Praktikum
  • Abschluss mit 1. Teilprüfung (Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife)

 

  1. Fachpraktische Ausbildung (Berufspraktikum):
  • Ableistung von 1 350 Stunden in einer geeigneten Praxiseinrichtung
  • Abschluss mit 2. Teilprüfung (Kolloquium)
  • Anerkennung der Fachhochschulreife, sofern vorher noch nicht vorhanden
  1. Abschluss:
    „Staatlich anerkannter Erzieherin/
    Staatlich anerkannte Erzieher“

mit Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife