Neue Schulform „Berufsfachschule Ganztagsbetreuung“ GTB
- dreijährig (inklusive Praktikum, v. a. an Ganztagsschulen, Grundschulen und Kitas)
- Mittlerer Bildungsabschluss
- (vorläufige) Anmeldungen laufen
Fachkräfte in der Ganztagsbetreuung können in allen Bereichen der Ganztagesbetreuungsangebote tätig werden. Diese sind in der Regel Freiwillige Ganztagsschulen (FGTS), (teil-)gebundene Ganztagsschulen (GGTS) sowie Horte. Insbesondere mit dem 2026 eintretenden Recht auf Ganztagsgrundschulbetreuung wird der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Betreuung an den Grundschulen steigen.
Um diesen Fachkräftebedarf zu decken, soll voraussichtlich zum Schuljahr 2023/24 an der Dr.-Walter-Bruch-Schule eine Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung, beginnend mit der Fachstufe I, eingerichtet werden.
Diese wird eine Dauer von 3 Schuljahren haben, wovon die ersten beiden Jahre Vollzeitschuljahre mit integrierten Praktika sein werden. Im letzten Jahr erfolgt eine fachpraktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen.
Die Zugangsvoraussetzungen zu dieser Schulform sind
• für den Eintritt in die Fachstufe I
o der Hauptschulabschluss oder eine von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte schulische oder berufspraktische Ausbildung und
o die gesundheitliche Eignung für den Beruf und
o die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
• für den Eintritt in die Fachstufe II
o Abgang von einer Fachschule für Heilerziehungspflege nach Nichtzulassung zur oder nach Nichtbestehen der ersten Teilprüfung oder
o Abgang von einer Fachschule für Sozialpädagogik nach Nichtzulassung zur oder nach Nichtbestehen der ersten Teilprüfung
und
• die gesundheitliche Eignung für den Beruf und
• die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
Die Abschlussprüfung zur Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 wird nach den beiden ersten Schuljahren in den schriftlichen Prüfungsfächern „Deutsch“, „Berufliche Kompetenz I“ und „Berufliche Kompetenz II“ erfolgen. Mündliche Prüfungen sind nur vorgesehen, sofern Sie zum Bestehen erforderlich sind. Die Abschlussprüfung/Teil 2 erfolgt nach dem dritten Schuljahr in Form einer mündlichen Prüfung (Kolloquium).
Mit dem Abschluss der Berufsfachschule werden folgende Abschlüsse bzw. Berechtigungen erworben:
• Abschluss der Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung
• Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialassistentin, Schwerpunkt Ganztagsbetreuung“ bzw. „Staatlich anerkannter Sozialassistent, Schwerpunkt Ganztagsbetreuung“
• Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses, wenn
• das arithmetische Mittel aus der Summe der Noten aus den im Abschlusszeugnis ausgewiesenen Prüfungsfächer der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 und der Note der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 mindestens 3,0 beträgt; es wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerechnet, wobei nicht gerundet wird
• die Note des Abschlusszeugnisses im Fach Fremdsprache mindestens „ausreichend“ lautet und einschließlich des Besuchs der Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung eine insgesamt mindestens fünfjährige Teilnahme am Fremdsprachenunterricht einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule in privater Trägerschaft oder Fremdsprachenkenntnisse auf dem Referenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachgewiesen werden; die insgesamt mindestens fünfjährige Unterrichtsteilnahme kann sich auf eine oder mehrere Fremdsprachen beziehen.