Erzieher:in am BBZ St. Wendel – Ausbildung jetzt auch als Umschulung

Erzieher:in am BBZ St. Wendel – Ausbildung jetzt auch als Umschulung

Aktuell läuft die Anmeldephase zur Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik der Dr.-Walter-Bruch-Schule St. Wendel noch bis zum 17. Mai 2024. Dort gibt es u. a. auch die Möglichkeit zu einer Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme zum Erzieher/zur Erzieherin. Voraussetzung für die Teilnahme an einer solchen Maßnahme ist ein Bildungsgutschein, den man unter bestimmten Voraussetzungen beim Jobcenter erhält.

Interessenten, die für sich eine Umschulung zum/zur Erzieher:in in Erwägung ziehen, sollten daher umgehend einen Beratungstermin mit der Dr.-Walter-Bruch-Schule vereinbaren. Im Rahmen der Eingangsberatung informiert die Schule über den Ablauf der Umschulung, prüft ob die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen vorliegen und gibt Informationen zum Bildungsgutschein, sofern ein solcher noch nicht vorliegen sollte.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Nachdem der Bildungsgutschein von der Bundesagentur oder dem Jobcenter ausgegeben wurde, werden mit diesem die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung – in diesem Fall als Erzieher:in – übernommen.

Bildungsgutschein – wer wird gefördert?

Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft und für die eine Förderung notwendig ist, können einen Bildungsgutschein beantragen.

Damit die Förderung mit einem Bildungsgutschein gewährt wird, müssen u.a. folgende Bedingungen erfüllt sein: Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Dr.-Walter-Bruch-Schule oder durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. Zusätzlich muss eine Notwendigkeit der Teilnahme gegeben sein, um etwa Arbeitslose beruflich einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Außerdem müssen die Antragssteller entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Stellt man im Rahmen der Beratungen fest, dass die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme sämtlicher Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird. Sofern ein Bildungsgutschein bereits vorliegt, vereinbaren Sie einen Termin zu einem Beratungsgespräch in der Schule (Dr.-Walter-Bruch-Schule, Wendalinusstr. 26, Tel.: 06851 801-6830, Mail: sbbz@dr-walter-bruch-schule.de). Sie können aber auch gerne ohne vorliegenden Bildungsgutschein einen Gesprächstermin vereinbaren. Sollten wir Ihre Eignung für diesen Beruf feststellen, können Sie mit dieser Eignungsbestätigung beim Jobcenter vorstellig werden und einen Bildungsgutschein beantragen.