Ausstellung über das „Ghettorentengesetz‟ an der Dr.-Walter-Bruch-Schule

Ausstellung über das „Ghettorentengesetz‟ an der Dr.-Walter-Bruch-Schule

An der Dr.-Walter-Bruch-Schule in St. Wendel fand eine Ausstellung über die Lebens- und Arbeitsverhältnisse im Ghetto sowie über das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG)‟, kurz: „Ghettorentengesetz‟, zur Verfügung gestellt von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin, statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Christoph Zahn, Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in Saarbrücken und Vorstandsmitglied des Vereins „Wider das Vergessen und gegen Rassismus‟, e. V. Marpingen.

In seinem Vortrag zeigte Chistoph Zahn am Bespiel des Ghetto Lodz, unter der deutschen Besatzung umbenannt in Litzmannstadt, nach dem General und NSDAP-Mitglied Karl Litzmann, die menschenunwürdigen Lebens- und Arbeitsverhältnisse in denen unter dem Naziregime für jüdische Bürger eingerichteten Ghettos auf. Da die Lebensbedingungen von Unterdrückung, Hunger, Krankheit und Tod geprägt waren, bemühten sich viele Menschen um Arbeit, um zusätzliche Lebensmittelrationen zu erhalten. Allerdings wurde den Ghettoarbeitern viele Jahrzehnte nach Kriegsende kein Anspruch auf eine entsprechende Rentenzahlung aus dieser Zeit zuerkannt. Der Grund bestand vor allem darin, dass das Deutsche Rentengesetz nur Rentenzahlungen für ein Beschäftigungsverhältnis vorsah, das keine Zwangsarbeit war und mehr oder weniger freiwillig erfolgte. Im Jahre 1997 wurde dann schließlich eine Grundsatzentscheidung getroffen, die schließlich die Arbeit in einem Ghetto – im Gegensatz zum KZ – als Beschäftigungsverhältnis anerkannte. Außerdem durften zu der damaligen Zeit Rentenzahlungen nicht ins Ausland geleistet werden, was sich angesichts der Tatsache, dass zahlreiche ehemalige Ghettoarbeiter nach Israel oder in die USA ausgewandert waren, als ein erneutes Problem herausstellte. Erst 2002 wurde dann das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) verabschiedet, welches Rentenzahlungen nun auch ins Ausland ermöglichte. Die deutsche Bürokratie brauchte jedoch noch weitere 12 Jahre bis im Jahre 2014 schließlich den Anspruchsberechtigten, immerhin mit rückwirkendem Zahlungsbeginn ab 1997, eine Rentenzahlung zugesprochen wurde. Viele hochbetagte Antragsteller starben während der langjährigen Ablehnungspraxis und haben diese Zahlungen leider nicht mehr erleben können.

Mit dem Zitat von Helmut Kohl: „Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten‟, appellierte Christoph Zahn abschließend an die Verantwortung der Schülerinnen und Schüler, sich für Demokratie einzusetzen und gegen Faschismus und Rassismus vorzugehen. „Das Ziel dieser Veranstaltung besteht darin, an die schrecklichen Ereignisse der Nazizeit zu erinnern und die Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren, um aus der Vergangenheit zu lernen, denn die derzeitigen Entwicklungen in Deutschland und Europa erinnern stark an die damalige Zeit vor 1933‟, erklärte Christoph Zahn.